Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Sämtliche Leistungen der Firma hüls die einrichtung GmbH, insbesondere Angebot, Verkauf und Lieferung, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufs- und Bestellbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

1. Vertragsschluss

1.1. Der Vertragsschluss ist für den Kunden bindend.

1.2. Wir sind auch bei Irrtum über Modell und Preis, Berechnungsfehler oder begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt, den Vertragsschluss zu widerrufen.

1.3. Im Falle der Finanzierung des Kaufpreises sind wir berechtigt, die Ausführung der Leistung bis zum Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag zurückzustellen.

2. Preise

Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Besondere nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen, wie z. B. Dekorations-, Montage oder Installationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kaufpreis ist sofort zahlbar und fällig. Zahlungsaufschub, Stundungen oder Scheckzahlungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.

3. Montage

Wir übernehmen keine Gewährleistung, dass bei aufzuhängenden Einrichtungsgegenständen die Wände die notwendige Eignung haben. Unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die von uns eingegangenen vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen ausgeführt, so ge- schieht dies aus Gefälligkeit und führt zu keinerlei vertraglichen Ansprüchen.

4. Änderungsvorbehalt

4.1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine an- derweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z. B. bei Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern oder Farbton, bleiben vorbehalten und stellen keine gewährleistungspflichtigen Mängel dar.

4.2. Soweit der Kunde besonderen Wert auf exakte Übereinstimmung gegenüber den gezeigten Mustern oder Ausstellungsstücken legt, hat er uns hierauf in der Bestellung schriftlich hinzuweisen.

5. Lieferzeit, Lieferfrist und Freiwerden von Lieferverpflichtung

5.1. Die vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, sofern nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist.

5.2. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, es sei denn wir sind an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, z. B. durch Höhere Gewalt oder Streik, gehindert.

5.3. Wir werden von der Lieferverpflichtung frei, wenn die Lieferung dadurch unmöglich wird, dass unser Vorlieferant der bestellten Ware die Produktion einstellt und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigen und unzumutbarem Aufwand möglich wäre; dies gilt nicht, wenn wir die Unmöglichkeit der Lieferverpflichtung zu vertreten haben. Sollten Umstände eintreten, die uns die Lieferung unmöglich machen, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden von uns erstattet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum (Vorbehaltsware).

6.2. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standwortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

7. Annahmeverzug

7.1. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Ware nicht annimmt, die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

7.2. Soweit der Annahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Kunde die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Wir sind berechtigt, für jeden angefallenen Monat 1 % der Kaufsumme, mindestens jedoch € 10,00 als Lagerkosten zu berechnen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden ist.

7.3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

8. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts / oder der Rücknahme gelieferter Ware haben wir einen Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw., Ersatz in entstandener Höhe. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze v. H. (%) vom vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge als vereinbart:

Zeitraum nach der Lieferung: Polsterwaren: sonstige Möbel:
innerhalb des 1. Halbjahres 35% 25%
innerhalb des 2. Halbjahres 45% 35%
innerhalb des 3. Halbjahres 60% 45%
innerhalb des 4. Halbjahres 70% 55%
innerhalb des 3. Jahres 80% 60%
innerhalb des 4. Jahres 90% 75%
innerhalb des 5. Jahres 98% 85%
innerhalb des 6. Jahres 100% 95%

Gegenüber diesen Pauschalsätzen bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns keiner oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Ebenso bleibt uns der Nachweis offen und das Recht vorbehalten, dass höhere als die im vorgenannten Pauschalsatz genannten Einbußen entstanden sind und diese höheren Beträge anstelle des Pauschalsatzes zu fordern. Die vorstehenden Absätze gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nichterfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB

9. Gewährleistung

9.1. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Ware gerügt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

9.2. Die Mängelrüge ist in jedem Fall schriftlich zu erheben.

9.3. Der Kunde ist berechtigt, bei Mängelrügen Zahlungen zurückzuhalten, jedoch nur in angemessener Höhe.

9.4. Bei nur geringfügigen Mängeln oder Pflichtverletzungen ist ein Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen. Geringfügige Mängel liegen insbesondere dann vor, wenn

  • die Mängelbeseitigungskosten weniger als 10 % des Kaufpreises betragen;
  • lediglich unerhebliche optische Beeinträchtigungen vorliegen, die die Funktionstauglichkeit des Kaufgegenstandes nicht beeinträchtigen;
  • die Mängel ohne besonderen Aufwand vom Kunden selbst behoben werden können, oder
  • die Mängel nach einer nicht vollständig gelungenen Nachbesserung unerheblich geworden sind.

9.5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

9.6. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Hinweise zur Datenverarbeitung

Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung und zur Wahrung unserer eigenen Geschäftszwecke im Hinblick auf Betreuung und eigene Werbung einverstanden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur insoweit es zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke erforderlich ist.

11. Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ausschließlich Fürth (Bayern).

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht berührt.

12.2. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung weitestgehend entspricht.

 

Stand August 2012

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